Corona-Verhaltensregeln
für das Fluggelände des FSV-Dreieich gültig ab 01.08.2021
Bei der Nutzung des Modellflugplatzes des Flugsportverein Dreieich e.V.
sind folgende Regeln zu beachten:
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1) |
Auf
unserem
Fluggelände im engeren Sinn (Pilotenraum, Start- und Landebahnen)
dürfen sich nur Personen aufhalten, die als Pilot oder Helfer
Modellflug
betreiben. Bei mehr als drei Piloten muss, wie in der Flugordnung
festgelegt, ein Flugleiter eingesetzt werden. Zwischen allen Personen
sind mindestens 1,5 m Abstand einzuhalten (max. 30 m wegen der
Verständigungsmöglichkeit). |
2) |
Auf
unserem gesamten Gelände sind die Abstands- und Hygieneregeln
des Robert-Koch-Instituts zu beachten. Medizinische Masken sind zu
tragen, wenn der
Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. |
3) |
Personen
mit Erkältungs-, Grippe- oder gar Corona-Symptomen haben
Platzverbot. |
4)
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Wir
verzichten auf Begrüßungsrituale wie
Händeschütteln und Umarmungen und ersetzen sie durch ein
freundliches Lächeln. |
5) |
Jeder
Pilot muss eigenes Desinfektionsmittel und einen eigenen Kugelschreiber
für Eintragungen in das Flugbuch dabei haben. |
6)
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Die
Hütte und die Garage darf nur einzeln betreten werden. Der
Aufenthalt ist so kurz wie möglich zu halten. |
7) |
Werden
Sender, Werkzeuge u. ä. weitergegeben, müssen sie vorher und
nachher desinfiziert werden. |
8)
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Jeder
ist gehalten, darauf hinzuwirken, dass Passanten und auch wir selbst
keine Gruppen bilden. |
Alle
bisherigen Auflagen und Regeln der Flugordnung gelten auch weiterhin!
Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann vom
Vorstand ergänzt, geändert, verschärft oder auch
gelockert werden. Das
hängt nicht zuletzt davon ab, wie verantwortungsvoll wir alle mit
der Situation umgehen. |